
Ein Bekannter von mir hat einen BMW 5er neu bestellt. Während der Konfiguration im Autohaus hat er seinen Verkaufsberater darauf aufmerksam gemacht, dass es ihm wichtig ist, dass sein neues Auto ein Head-up-Display hat und dass es die während der Fahrt auf der Strecke jeweils geltenden Verkehrszeichen (z. B. Überholverbote oder Geschwindigkeitsbeschränkungen) anzeigt.
Leider hat es der Verkaufsberater versäumt, die kamerabasierte Verkehrszeichenerkennung als Sonderausstattung in der Bestellung zu berücksichtigen. Das Fahrzeug ist nun zwar mit einem Head-up-Display ausgestattet, aber Verkehrszeichen werden darin leider nicht angezeigt...
Meine Empfehlung:
Sorge dafür, dass Du nach Deiner Bestellung schnellstmöglich die Auftrags-/Leasingbestätigung bekommst und prüfe sie sehr sorgfältig (ja, ich weiß, das ist leichter gesagt als getan). Weicht sie von Deiner Bestellung ab, kläre das umgehend mit Deinem Autohaus, um zu verhindern, dass Dein neues Auto mit einer falschen Ausstattung gebaut wird. Bei einigen Ausstattungen ist das halb so wild, weil sich das nach der Auslieferung recht unkompliziert korrigieren lässt (z. B. eine fehlende Anhängerkupplung oder eine fehlende Scheibentönung). Bei Ausstattungen wie z. B. der Farbe des Dachhimmels oder der Ledersitze ist das nachträglich nicht mit vertretbarem Aufwand korrigierbar. Klar, lassen sich dann Regelungen finden, die Deinen Schaden ausgleichen. Aber diese Regelungen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass Du am Ende ein Auto fährst, das Du so nicht haben wolltest.

Moin,
ich bin André und ich bin Auto-Coach.
Ich coache aber keine Autos, sondern Selbstständige und Unternehmer*innen, die sich mit Leasing unsicher fühlen oder keine Lust auf Autohäuser, Konfigurator und Preislisten haben.
Ich mache Auto leasen so leicht und berechenbar wie Kaffee kochen. Nur fahren musst Du noch selbst.
Mehr erfährst Du auf www.andre-glembotzki.de